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Unfallschadenbegutachtung

Nach einem Unfall...

sollten Sie unbedingt von Ihrem freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen ein Gutachten erstellen lassen!

Das Unfallgutachten sorgt für Rechtssicherheit, indem es Ihnen, Ihrem Anwalt sowie dem Versicherer rechtsverbindlich beziffert:

 
  1. Was die Reparatur voraussichtlich kosten wird (Reparaturkosten)
  2. Wie viel ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zur Zeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt kostet (Wiederbeschaffungswert)
  3. Wie lange die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung dauern wird (Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung)
  4. ob nach der Reparatur eine Wertminderung gegeben ist (merkantile Wertminderung)
  5. ob ein Totalschaden vorliegt (und Sie in diesem Fall Anspruch auf Erstattung des Sachverständigenhonorars für die Überprüfung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges besitzen)

 

Abgeleitet aus § 823 BGB ist ein Unfallverursacher verpflichtet entstandene Schäden gegenüber dem Geschädigten zu ersetzen: Die Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen ist es, eben genau diesen Schaden zu quantifizieren und eine abschließende Bewertung hierüber zu erstellen.

Im Haftpflichtschadenfall tritt der Versicherer an Stelle des Versicherten und ist somit verpflichtet den entstandenen Schaden zu regulieren: Dabei hat der Geschädigte stets die Wahl, ob das Fahrzeug (in einer Werkstatt Ihres (!) Vertrauens) repariert werden soll (Wiederherstellung der Ursprungszustandes) oder ob er statt dessen den dazu (theoretisch) erforderlichen Geldbetrag erhalten möchte.

Beachten Sie: Teil der Schadensersatzansprüche des Geschädigten sind sämtlicheKosten, die notwendig sind um den Ursprungszustand vor dem Unfall wiederherzustellen, d.h. etwa auch Kosten für einen Kfz-Sachverständigen, sowie etwa benötigte Abschleppkosten, Kosten für einen Mietwagen, Anwaltskosten sowie möglicherweise auch Schmerzensgeld!

Ein Kfz-Unfallgutachten ist damit Voraussetzung für die Quantifizierung der Schadensersatzansprüche (bezüglich des reinen Sachschadens), die Sie gegenüber dem Unfallverursacher (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) geltend machen können!

Da die Kosten für ein Unfallgutachten, wie bereits angemerkt, einen Teil der Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher darstellen, sollten Sie als Geschädigter in jedem Fall ein solches Gutachten erstellen lassen! Beachten Sie unbedingt, dass ein solches Unfallschadengutachten möglicherweise wesentlich umfangreicher ist, als ein reiner Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt Ihrer Wahl (oder gar der Wahl der Versicherung des Unfallverursachers) - dank unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir z.B. über mögliche Folgeschäden Bescheid - wobei sich die Kosten dann z.B. nicht nur auf die Reparatur rein oberflächlicher (sofort erkennbarer) Schäden beschränken würden!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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